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   BGH, 14.02.1969 - 4 StR 486/68   

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https://dejure.org/1969,8149
BGH, 14.02.1969 - 4 StR 486/68 (https://dejure.org/1969,8149)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1969 - 4 StR 486/68 (https://dejure.org/1969,8149)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1969 - 4 StR 486/68 (https://dejure.org/1969,8149)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - 4 StR 486/68
    Das Landgericht wird nunmehr bei dieser Prüfung, die eine umfassende Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Täters und damit aller für die Entscheidung auch der Frage des § 42 e StGB bedeutsamen Umstände erfordert (BGHSt 1, 94, 99) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51], auch zu berücksichtigen haben, daß der Angeklagte durch das inzwischen ergangene und rechtskräftig gewordene Urteil des Landgerichts Münster vom 17. Juli 1968 wegen zahlreicher weiterer Diebstähle, die er um die gleiche Zeit wie die hier zur Aburteilung stehenden begangen hat, ebenfalls als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher zu einer mehrjährigen Zuchthausstrafe verurteilt worden ist.
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65

    Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - 4 StR 486/68
    Insbesondere hat das Revisionsgericht nicht zu prüfen, ob die Feststellungen im Urteil mit dem übereinstimmen, was die Sitzungsniederschrift über den Inhalt der Aussagen ergibt (BGH NJW 1966, 63).
  • BGH, 16.02.1968 - 4 StR 653/67

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Vorliegen strafschärfender Gründe

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - 4 StR 486/68
    "Wahrscheinlich"ist eine solche Störung, wenn sie ernsthaft zu besorgen ist (BGH 5 StR 526/66 vom 15. November 1966; 4 StR 653/67 vom 16. Februar 1968).
  • BGH, 20.03.1951 - 2 StR 75/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - 4 StR 486/68
    Das ist dann der Fall, wenn wahrscheinlich ist, daß der Angeklagte nach Verbüßung der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe den Rechtsfrieden wieder erheblich stören wird, und wenn dies nicht durch mildere Mittel verhindert werden kann (RGSt 68, 149, 157; BGHSt 1, 66, 67) [BGH 20.03.1951 - 2 StR 75/51].
  • RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34

    Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - 4 StR 486/68
    Das ist dann der Fall, wenn wahrscheinlich ist, daß der Angeklagte nach Verbüßung der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe den Rechtsfrieden wieder erheblich stören wird, und wenn dies nicht durch mildere Mittel verhindert werden kann (RGSt 68, 149, 157; BGHSt 1, 66, 67) [BGH 20.03.1951 - 2 StR 75/51].
  • BGH, 05.04.1968 - 4 StR 67/68
    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - 4 StR 486/68
    Der Senat hat zu dieser Frage mit seinem in der Sache 4 StR 67/68 ergangenen Urteil vom 5. April 1968 (NJW 1968, 1484) wie folgt Stellung genommen:.
  • RG, 22.12.1938 - 3 D 948/38

    1. Die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt eignet sich nur für Täter,

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - 4 StR 486/68
    Dann ist der Täter, wenn von ihm - im Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung - gerade wegen seiner Willensschwäche weitere erhebliche Straftaten der bisher begangenen Art zu erwarten sind, als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher zu verurteilen (RGSt 72, 259; 73, 44, 46; BGH LM Nr. 14 a zu § 20 a StGB).
  • RG, 23.06.1938 - 2 D 258/38

    Wann ist ein Gewohnheitsverbrecher "gefährlich"?

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - 4 StR 486/68
    Dann ist der Täter, wenn von ihm - im Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung - gerade wegen seiner Willensschwäche weitere erhebliche Straftaten der bisher begangenen Art zu erwarten sind, als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher zu verurteilen (RGSt 72, 259; 73, 44, 46; BGH LM Nr. 14 a zu § 20 a StGB).
  • BGH, 05.11.1970 - 4 StR 423/70

    Verurteilung wegen Betrugs - Täuschung von Vertragspartnern bei Vertragsabschluss

    Die Revision kann - wie der Revisionsführer übrigens selbst erklärt hat - nicht darauf gestützt werden, daß die Feststellungen im Urteil nicht mit dem übereinstimmen, was die Sitzungsniederschrift über den Inhalt der Aussagen von Beweispersonen ergibt (BGH NJW 1966, 63; Urteil vom 14. Februar 1969, 4 StR 486/68).
  • BGH, 02.04.1970 - 4 StR 541/69

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Voraussetzungen für eine

    Insbesondere hat das Revisionsgericht nicht nachzuprüfen, ob die Feststellungen im Urteil mit dem übereinstimmen, was die Sitzungsniederschrift über den Inhalt der Aussagen ergibt (BGH NJW 1966, 63; Urteil des Senats vom 14. Februar 1969, 4 StR 486/68).
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